Die Argumente gegen die geplante neue Fahrrad-City-Querung durch die Wipplingerstraße mittels Radfahren gegen die Einbahn werden immer skurriler.
Stritten sich ÖVP und FPÖ bereits kurz nach Beschluss der Cityquerung darum, wer mehr gegen den Lückenschluss sei und die Anrainer mehr vor Radfahrenden schütze (beide verwenden übrigens fälschlicherweise den Begriff „Radweg“*), schafft die ÖVP nun einen besonderen Spagat:
Der Wegfall von 70 Stellplätzen (wobei auch die Zahlen 42 und 55 kursieren) würde den „anrainenden Unternehmerinnen und Unternehmern massiv schaden“, um im nächsten Satz zu kritisieren, dass dann stattdessen täglich 2.200 Radfahrer (Anm.: und eine entsprechende Anzahl an Brieftaschen) durch die Wipplingerstraße fahren würden.
(Der Verein der Freunde der OTS-Aussendungen von FPÖ-LAbg. Toni Mahdalik hätte übrigens seine Freude mit der ÖVP-Diktion: „Drüberfahr-Politik“, „Schikane in der Verkehrspolitik“, „politische Willkür“, „Anschlag auf die Praterstraße“, „Gefahr für Leib und Leben“, „Parkplatz-Raub“, „Altar der Ideologie“)
Die politische Auseinandersetzung geht inzwischen munter weiter.
Auch der ÖAMTC spricht sich gegen die Öffnung der Einbahn für Radfahrer aus [10], obwohl er inzwischen selbst die Vorzüge des Radfahrens entdeckt hat („keine Staus, weniger Einbahnen, weniger Fahrverbote und flexiblere Haltemöglichkeiten“) und obwohl Radfahren gegen die Einbahn eine nachweislich sichere Art der Radverkehrsführung ist.
* zur Erklärung:
Radwege sind per Definition baulich von der Fahrbahn getrennt.
Erlaubtes Radfahren gegen die Einbahn wird lediglich durch das Zusatzschild „ausg. Radfahrer“ an „Einbahn“- und „Einfahrt verboten“-Schildern sowie durch Bodenmarkierungen kundgetan.