Endbericht zur Evaluierung der Parkausweise gemäß § 29 b StVO und der Behinderten-Parkplätze gemäß § 43 Abs. 1 lit. d StVO
Im Auftrag des Gesundheitsministeriums haben wir die historischen Parkausweis- und Behinderten-Stellplatz-Daten bei Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden und Magistraten erhoben. Diese wurden mit den zentralen Ausstellungsdaten des Sozialministeriumservice zusammengeführt und analysiert. Ebenso haben wir Besitzer/-innen von Parkausweisen zu Ihren Erfahrungen mit Behinderten-Stellplätzen befragt.
Die Analysergebnisse und Schlussfolgerungen sind nun im Endbericht nachzulesen: Bericht, Anhang
+++ Executive Summary +++
Aufgabe dieser Studie ist es, Grundlagen zu erheben, um die Auswirkungen des Kompetenzüberganges (Jahreswechsel 2013/2014) zur Ausstellung von Parkausweisen zu prüfen und um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Österreichweit wurden Straßenverkehrsbehörden in Gebietskörperschaften (Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden) als auch im Zeitraum 2001 – 2014 Parkausweise ausstellende Behörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Statutarstädte) zur Teilnahme an der Befragung und Übermittlung ihrer Daten zu historischen Parkausweis- und Behinderten-Stellplatz-Daten eingeladen. Insgesamt haben 568 Gemeinden (27,1 %) und 49 Bezirke und Statutarstädte (41,9 %) geantwortet.
Des weiteren wurden die vom Sozialministeriumservice zur Verfügung gestellten Parkausweis-Daten nach dem Kompetenzübergang (Jahreswechsel 2013/2014) untersucht und mit den Daten vor 2014 zu einer durchgängigen Datenreihe kombiniert.
Zudem wurden rund 2.000 Parkausweis-Besitzerinnen und -Besitzer zum Mitteilen ihrer subjektiven Einschätzungen und Bedürfnisse rund um Behinderten-Parkplätze eingeladen. Insgesamt wurden 810 Fragebögen rückübermittelt.
Im Untersuchungszeitraum 2001 – 2017 wuchs die Anzahl der Parkausweise stärker an (um den Faktor 7,6) als die Zahl der Behinderten-Parkplätze. So betrug für das Jahr 2017 das österreichweite Mittel bei den Behinderten-Parkplätzen 1,78 pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner und bei den Parkausweisen 13,5 pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
In den qualitativen Rückmeldungen wird von den Gebietskörperschaften ein merkbarer Anstieg des Bedarfs an Behinderten-Parkplätzen festgestellt. Die Parkausweis-Besitzerinnen/Besitzer melden zurück, dass ca. 55 % nur manchmal oder selten einen freien Behinderten-Parkplatz vorfinden. 55 % geben ebenfalls an, dass manchmal bis häufig Behinderten-Parkplätze durch Personen ohne Parkausweis benutzt werden.
Aus der Befragung der Parkausweis-Besitzerinnen und -Besitzer (zu 52,2 % männlich) zeigt sich, dass der Parkausweis hauptsächlich für den Einkauf (22,8 %) und private Erledigungen (21,6 %) gebraucht wird. 58,6 % der Befragten reicht ein Parkplatz mit normaler Breite und 70,4 % haben auch nie oder nur selten Schwierigkeiten, in das Fahrzeug wieder einzusteigen. Unabhängig von der Größe der Ortschaften werden Behinderten-Parkplätze am häufigsten (28,6 – 40,7 %) in der Ortsmitte genutzt (und vermutlich auch angefunden). 61,8 % geben an, dass es nicht genügend Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum gibt und 30,8 % meinen, dass auch die Parkraumbewirtschaftung diese Situation nicht verbessert hat. So berichten 38,2 %, dass bei ca. jedem zweiten Mal der angepeilte Behinderten-Parkplatz bereits von einem Fahrzeug eines/-r Parkausweis-Besitzer/-in besetzt ist, bzw. berichten 27,5 % von einer Belegung durch Fahrzeuge ohne Parkausweis.
Die Autoren empfehlen, dass angesichts der Privilegien der Nutzung des Straßenraumes, die ein Parkausweis mit sich bringt, sichergestellt werden soll, dass nur jene dieses Privileg erhalten, die es tatsächlich brauchen.
Die Analyse der Zusatzeintragungen hinsichtlich Platzbedarf gestaltet sich schwierig. Zur besseren Einschätzung zur Nachfrage an Behinderten-Parkplätzen empfehlen die Autoren die spezifischere Formulierung der verwendeten Zusatzeintragungen (v.a. Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel).
Seitens der Autoren wird die Ausgabe von fälschungssicheren Parkausweisen und Installation einer zentralen Plattform für die unmittelbare, berührungslose Kontrolle der Gültigkeit empfohlen. Darüber hinaus wird auch eine Verknüpfung mit Registern der Personenstandsbehörden empfohlen, um Fällen des Missbrauchs zu begegnen.
Die Errichtung von Behinderten-Parkplätzen an Quellen und Zielen von Wegen ist bereits im Rahmen der jeweiligen Landes-Bauordnungen geregelt. Eine Empfehlung von Behinderten-Parkplatz-Kennzahlen an die Gebietskörperschaften ist somit nicht sinnvoll, da der Straßenraum eine stadtplanerisch wertvolle Ressource darstellt, die möglichst wenig dem Abstellen von Kraftfahrzeugen gewidmet werden sollte. Gegebenenfalls sind die Bauordnungs-Regulative an geänderte Behinderten-Parkplatz-Bedürfnisse anzupassen.