Der Lobautunnel darf gebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat also entschieden: der Lobautunnel darf (unter Einhaltung neuer Auflagen) gebaut werden.

Die Kritiker sind enttäuscht und befürchten ein Milliardengrab, die Befürworten sehen sich naturgemäß bestätigt und freuen sich auf die Entlastung der Tangente.

Tatsache ist: der Lobautunnel alleine bringt absolut keine Entlastung für die Tangente! Mit Lobautunnel werden 2030 genauso viele Kfz auf der Praterbrücke unterwegs sein wie heute. Das hat die Studie unseres Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik gezeigt und wurde auch von den internationalen ExpertInnen bestätigt.

Mit oder ohne Tunnel: entscheidend sind die Maßnahmen, die zur Reduzierung des Autoverkehrs gesetzt werden, und auch da sind sich TU Wien und das ExpertInnengremium einig. Es braucht:
– flächendeckende Parkraumbewirtschaftung
– Kapazitätsreduktion im unterrangigen Straßennetz (Beruhigung der Ortskerne)
– massiven Ausbau der Öffis links der Donau (Beschleunigung, neue Linien)
– ein Radroutennetz von den Siedlungsschwerpunkten in die
Naherholungsgebiete, zu den zentralen Einrichtungen und zu den ÖV-Knoten

Die Expertinnen empfehlen auch „[z]ur Erreichung der Klimaziele [..] Instrumente und Modelle, die den MIV begrenzen – wie zum Beispiel Umweltzonen bzw. eine City-Maut – zu prüfen“.

Bis zu den Empfehlungen scheinen die Tunnel-Befürworter bei ihrer Lektüre des Expertenberichts aber nicht gekommen zu sein, wie die Reaktionen auf den jüngsten Vorstoß in Richtung Citymaut zeigen.

Die Dritte Piste kommt nicht – vorläufig

Die Reaktionen zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Dritte Piste reichen von „erleichtert“ bis „katastrophales Urteil“.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170209_OTS0162/dritte-piste-des-flughafens-wien-schwechat-darf-nicht-gebaut-werden

Der Rechtsanwalt des Flughafen Wien soll zur „Presse“ gemeint haben: „Meines Wissens ist es erstmalig, dass der Klimaschutz als Argument herangezogen wird, um ein konkretes Vorhaben zu untersagen. Ich glaube, es ist sogar weltweit zum ersten Mal der Fall.

Und tatsächlich ist es bezeichnend, dass es Gerichte braucht, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Die Politik scheint in der Abwägung Gesundheit vs. Wirtschaftsinteressen die Prioritäten meist anders zu legen.

(Mehr dazu und zum Spannungsfeld Politik – Wirtschaft – Recht erfahren Interessierte (nicht nur Studierende) übrigens in unserer Ringvorlesung „Gutachten, Gutachter und Sachverständige“.)

Die Umweltoranisation VIRUS hofft indes auf eine Vorbildwirkung dieser Entscheidung, und „dass die in bisherigen Verfahren unterrepräsentierten Schutzgüter endlich auch allgemein jenes Gewicht bekommen, das ihnen zusteht.

Weitere Medienberichte:
http://noe.orf.at/news/stories/2824899/
http://derstandard.at/2000052394662/Dritte-Landebahn-in-Schwechat-darf-nicht-gebaut-werden
http://derstandard.at/2000052401627/Nein-zu-dritter-Flughafenpiste-Gruen-und-vermessen
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170210_OTS0021/wknoe-zwazl-absage-an-dritte-piste-rueckschlag-fuer-den-wirtschaftsstandort
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170210_OTS0042/gruene-wienmaresch-freude-ueber-das-nein-des-bundesverwaltungsgerichtes-zum-bau-der-3-piste

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