Neue Regeln für E-Scooter ab April 2020

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Quelle: https://www.facebook.com/wien.at/posts/2945466098804951

Die Vizebürgermeisterin Birgit Hebein hat heute neue Regeln für die Leih-E-Scooter in Wien angekündigt, die ab April 2020 in Kraft treten sollen. Einige unserer im Oktober 2019 geäußerten Empfehlungen sind nun enthalten, u.a.:

  • bessere Abdeckung auch peripherer Bezirke
  • einheitliche No-Parking-Zonen
  • einheitliche, örtlich vorgegebene Zonen mit Tempodrosselung

Ebenfalls zu begrüßen sind die neuen Regeln zu kürzeren Responszeiten der Verleihfirmen, zum Entfall der akustischen Signale und zum Pilotversuch von fixen Abstellplätzen (wobei die naheliegendste Parkart – das Parken in der Parkspur – hoffentlich erlaubt bleibt).

Mit gemischten Gefühlen sehen wir die neue Regelung bzgl. dem Abstellen nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind. Und zwar nicht, weil das Freihalten der Fußverkehrsflächen nicht oberstes Ziel sein sollte, sondern weil es gleichzeitig in Wien gang und gäbe (und von den Richtlinien gedeckt) ist, dass Parkplätze auf Gehsteigen bis zu einer Restgehsteigbreite von 1,5 Meter markiert werden dürfen (und markiert werden).

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Auszug aus den neuen Regeln, Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191219_OTS0054/hebein-e-scooter-9-sofortmassnahmen-fuer-2020-fixiert
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Auszug aus der Bodenmarkierungsverordnung, Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012574

Und bei ca. 9.000 Leih-E-Scootern im Gegensatz zu knapp 900.000 zugelassenen Kfz wäre bei zweiteren deutlich mehr Handlungsbedarf gegeben. Andererseits: das eine schließt das andere nicht aus – spätestens im Wahlkampf nächstes Jahr wird auch das Thema „Parkraumbewirtschaftung“ groß aufpoppen.

Die Betreiber begrüßen die neuen Regeln großteils und planen, sich um die ab 2021 notwendigen Konzessionen zu bewerben.

Fazit: gut, dass sich die Stadt Wien mit dem Thema Leih-E-Scooter beschäftigt und versucht, eine konstruktive Lösung zu finden, anstatt von vornherein deren Nutzung zu unterbinden.

E-Scooter Gipfel in Wien

Geschäftsgebiete der E-Scooter-Betreiber in Wien im August 2019, Quelle: Moran, Laa & Emberger (forthcoming) Six Scooter Companies, Six Maps: Spatial Coverage and Regulation of Micromobility in Vienna, Austria

Heute findet in Wien der E-Scooter-Gipfel zwischen Stadt Wien und Betreibern statt; Interessensvertretungen von Fußgehenden (Walk-Space, geht-doch.Wien) und Radfahrenden (Radlobby Wien) sind offensichtlich nicht eingeladen.

Im Vorfeld des Gipfels wurde auch eine Evaluierung der E-Scooter-Saison (zwischen Oktober 2018 und August 2019) präsentiert:

  • 549 Organmandate (insb. wegen Missachtung Rotlicht, Telefonieren beim Lenken, Befahren des Gehsteigs, Verstöße gegen Fahrradverordnung)
  • 513 Anzeigen (davon 103 alkoholisiertes Fahren, sechs Mal Fahren unter Suchtgifteinfluss, die übrigen 404 Anzeigen wurden insb. auch wegen Missachtung Rotlicht, Telefonieren beim Lenken, Befahren des Gehsteigs, Verstöße gegen Fahrradverordnung gelegt)
  • 398 Abmahnungen (bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen)
  • 60 Verkehrsunfälle mit Personenschaden
  • Sieben Verkehrsunfälle mit Sachschaden
  • 32 sonstige Interventionen (z. B. Befahren einer Grünanlage)

Zusätzlich habe es im Jahr 2019 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien gegeben, u.a. über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung der E-Scooter, in über 300 Beschwerdefällen erfolgte eine Kontrolle durch die MitarbeiterInnen des Stadtservice Wien und es wurden die BetreiberInnen zur umgehenden Entfernung der E-Scooter aufgefordert. Die Stadt überlegt nun, eigene Abstellflächen für E-Scooter zu schaffen.

Tatsache ist auch, dass die StVO bereits jetzt klar regelt, wie und wo E-Scooter abgestellt werden dürfen. In § 68 ist festgelegt, dass Fahrräder (und als solche gelten E-Scooter seit der 31. StVO-Novelle) nur auf Gehsteigen abgestellt werden dürfen, wenn diese breiter als 2,5 m sind, und auch dann platzsparend und nicht behindernd oder gefährdend.

§ 68 (4) StVO

Bereits jetzt wäre es also schon möglich, die bestehenden Regeln zu exekutieren und so eine Behinderung und Gefährdung des Fußgeherverkehrs zu reduzieren.

Die eigentliche Frage

Die Beschäftigung mit der Parkproblematik von E-Scootern ist auch wichtig. In Wirklichkeit muss sich die Stadt Wien aber zu allererst klar werden, welche Rolle E-Scooter im künftigen Mobilitätsmix der Stadt spielen sollen (Funsport-Gerät für Jugendliche, Mobilitätsoption für Touristen im Stadtzentrum, ÖV-Ergänzung für die letzte Meile, etc.).

Im Rahmen eines Studienaufenthaltes bei uns am Forschungsbereich hat sich ein Gastforscher der University of California, Berkeley mit der räumlichen Abdeckung der Stadtfläche Wiens durch die einzelnen Anbieter beschäftigt (Moran, Laa & Emberger (forthcoming) Six Scooter Companies, Six Maps: Spatial Coverage and Regulation of Micromobility in Vienna, Austria).

Seine Erkenntnisse:

  • Alle Betreiber haben unterschiedliche Geschäftsgebiete, die sich aber überlappen (s. Abbildung)
  • Die inneren Bezirke sind von allen Betreibern abgedeckt (wo das ÖV-Netz aber ohnehin sehr dicht ist), in den äußeren gibt es kaum Geschäftsgebiete (wo Bedarf an Mikromobilität für die letzte Meile wäre)
  • Alle Betreiber haben unterschiedliche „No-Parking Zonen“ festgelegt. In der Verordnung der Stadt Wien gibt es dazu Regeln, diese werden aber von allen Betreibern unterschiedlich interpretiert
  • Einige Betreiber drosseln in bestimmten Streckenabschnitten die Geschwindigkeit der E-Scooter (z.B. Mariahilfer Straße). Diese Bereiche sind weder einheitlich für alle Anbieter noch dokumentiert (z.B in den Apps).
  • Alle Betreiber haben ihr Geschäftsgebiet während der Untersuchung (Juni bis August 2019) mindestens einmal verändert
  • Für die Festlegung der Gebiete und Änderungen gibt es keine Vorgaben der Stadt, keine Berichtspflicht und keine Abnahme durch die Stadt
  • Die Stadt und die NutzerInnen werden nicht über Änderungen der Geschäftsgebiete informiert
  • Häufige und nicht kommunizierte Änderungen der Gebiete stellen eine Unsicherheit für NutzerInnen dar, die dazu führen kann, dass diese eher andere Verkehrsmittel wählen

Daraus ergeben sich einige Empfehlungen:

  • Anreize für Betreiber schaffen, wenn sie äußere Bezirke mit vorgegebener Qualität abdecken (z.B. Erhöhung der erlaubten Scooter-Anzahl)
  • Klare und standardisierte Informationsaustausch-Regeln für Geschäftsgebiete der E-Scooter-Betreiber (z.B.: verpflichtende Übermittlung jeder Änderung des Geschäftsgebiets an die Stadt und Veröffentlichung der Geschäftsgebiete)
  • Deckelung der Anzahl der Geschäftsgebietsänderungen, um Planungssicherheit für die Nutzer zu schaffen
  • Einheitliche, von der Stadt örtlich vorgegebene No-Parking Zonen
  • Einheitliche, von der Stadt örtlich vorgegebene Zonen mit Tempodrosselung

In einem breiteren Kontext wird noch Einstufung von E-Scootern als Fahrräder kritisch gesehen, und auch der Beitrag der E-Scooter zur Mobilitätswende ist noch nicht belegt.

Zu guter Letzt: wir führen gerade eine Online-Befragung zur Nutzung von privaten und Leih-E-Scootern in Wien durch. Wer schon einmal einen E-Scooter in Wien genutzt hat, ist herzlich eingeladen, die Umfrage zu machen – dauert keine 5 Minuten: Umfrage.

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