Lückenschluss!!

Jetzt ist er also wirklich fix, der Lückenschluss des Radwegs auf der Linken Wienzeile: der Gemeinderat hat heute die Umsetzung im Herbst 2019 beschlossen.

Der Berichterstattung der Mobilitätsagentur Wien und der Radlobby Wien ist die Freude und Erleichterung anzumerken. Und tatsächlich ist der neue Radweg zwischen Köstlergasse und Nibelungengasse ein großer Wurf: endlich wird es möglich sein, vom bis zur Köstlergasse bereits existierenden Radweg ohne Bergwertung (Gumpendorfer Straße) oder Klaustrosphobie (Margaretenstraße/Operngasse) zur Oper zu gelangen.

Grob-Skizze der geplanten Radwegführung

Und – ganz eigenützig – eröffnet der neue Radweg nun eine direkte Fahrt von unserem Forschungsbereich Richtung Getreidemarkt/Museumsquartier/Zweierlinie (inkl. TU-Standort am Getreidemarkt!): was bislang nur über den Umweg Karlgasse-Karlsplatz-Treitlstraße-Operngasse-Friedrichstraße-Nibelungengasse-Schillerplatz-Gauermanngasse zu bewerkstelligen war, ist nun bald direkt via Schleifmühlgasse-Linke Wienzeile-Millöckergasse-Lehargasse möglich.

Gut, 2,0 bis 2,5 m Zweirichtungsradweg sind nicht gerade üppig, aber angesichts der Nutzungskonflikte aus Fußgeherflächen, Ladezonen, Park- und Fahrspuren doch akzeptabel.

Und wer weiß, vielleicht ist die Akzeptanz der neuen Radverbindung ja so hoch, dass man schon bald über einen Radweg auf der Rechten Wienzeile nachdenken muss. Radverkehrsplanung ist ja immerhin Angebotsplanung: build it and they will come.

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Detail der Kreuzung Getreidemarkt # Linke Wienzeile: erste Züge einer protected intersection sind zu erkennen

Flughafen Wien: „Hold my beer …“

Während tausende Jugendliche und WissenschafterInnen eine radikale Mobilitätswende fordern, darf der Flughafen Wien ausgebaut werden.
Bei einer Inbetriebnahme nicht vor 2030 stellt sich aber tatsächlich die Frage, ob die 3. Piste jemals genutzt wird.

Wie lange noch werden die massiven Steuerbegünstigungen des Flugverkehrs aufrecht zu erhalten sein? „Zuerst werden Flughäfen mit Unterstützung öffentlicher Mittel gebaut, die Flugzeuge auf diesen Flughäfen werden steuerfrei mit Kerosin betankt und der Fluggast betritt das Flugzeug mit einem Ticket, auf das keine Mehrwertsteuer gezahlt wurde.“ Schwer vorstellbar, dass nach Aufhebung dieser Subventionen die Nachfrage ähnlich hoch bleibt.
Btw: in den letzten Jahren sind nur die Passagierzahlen gestiegen, nicht die Anzahl der Starts und Landungen! Und jeder 6. Flug ist kürzer als 600 Kilometer!

System Change, not Climate Change beschwört ein neues Hainburg „[d]enn der geplante Flughafenausbau ist der wichtigste Schauplatz Österreichs im Kampf um Klimagerechtigkeit und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.“

Die Fronten sind klar: die Bundesregierung und die Wirtschaftskammer stehen hinter der Entscheidung, JETZT, die Grünen Wien und Umweltschutzorganisationen (WWF, Virus, VCÖ) kritisieren sie massiv.
Und die SPÖ muss sich bald aus ihrer Schizophrenie befreien – am Klimaschutz-Thema mitsurfen und gleichzeitig die dritte Piste bejubeln geht gar nicht

Schadstoffbelastung und Gesundheitsrisiken

In Deutschland ist gerade eine Diskussion über die Schädlichkeit von Dieselabgasen ausgebrochen. Genauergesagt haben etwas mehr als 100 Pneumologen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP) ein Positionspapier unterschrieben, in dem die Kausalität zwischen Schadstoffbelastung und Gesundheitsrisiken in Zweifel gezogen wird.

Das kommt dem deutschen Verkehrsminister natürlich gelegen, der gerade erst die Vorschläge einer Regierungskommission zu einem Tempolimit auf Autobahnen und zu höheren Diesel- und Benzinsteuern als „gegen jeden Menschenverstand“ gerichtet bezeichnet hat.

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie hat insgesamt allerdings ca. 4000 Mitglieder. Die Kritiker machen also ca. 3% aus – die gleiche Größenordnung wie jene Wissenschafter, die den anthropogenen Klimawandel leugnen.

So oder so sollte dem Vorsorgeprinzip folgend ein ev. „Mangel an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und wissenschaftlichem Konsens kein Grund sein, Maßnahmen zur Minimierung oder Vermeidung von Risiken hintan zu stellen“ [6], ein Grundsatz den auch die EU Kommission verfolgt.

Spannend ist noch die Berichterstattung in Österreich, aber lest selbst.

Ein paar Gedanken zur E-Mobilität

Seit Jahren dümpeln die Zulassungen von E-Autos in Österreich dahin. Die Bundesregierung will das (wieder einmal) ändern, u.a. mit kontroversiellen Maßnahmen – so sollen z.B. E-Fahrzeuge vom Luft-Hunderter ausgenommen werden, gratis parken dürfen und Busspuren mitbenützen dürfen.

1. Ein E-Auto ist kein „Nullemissionsfahrzeug„. Die Emissionen treten – je nach Stromerzeugung – nur wo anders auf.

2. Das E-Auto ist nach wie vor ein Auto, braucht also gleich viel Platz und macht gleich viel Lärm (ab ca. 30 km/h) wie ein fossil betriebenes. Auch das Fahrverhalten (Fahrleistung, Wegzwecke) ändert sich kaum; tlw. nehmen die Fahrleistungen sogar zu – ein sog. Rebound-Effekt.

3. Einmal verteilte Zuckerl sind äußerst schwer wieder zurückzunehmen. In Oslo, wo in den vergangenen Jahren weitaus drastischere Maßnahmen als die in Östereich geplanten gesetzt worden sind (u.a. massive Steuererleichterung) und auch erfolgreich waren, wurde die Freigabe der Busspuren, die auch dort umstritten war, inzwischen tlw. wieder rückgängig gemacht bzw. den Kommunen überlassen. Vorangegangen waren E-Fahrzeug-Staus auf Busspuren.
Kein Wunder also, dass sich die Städte Wien, Innsbruck, Graz und Salzburg gegen die Freigabe der Busspuren sträuben. Der Verkehrsminister will sie nun dazu zwingen.

4. Die besten E-Fahrzeuge sind noch immer die Öffis: die fahren seit über 100 Jahren mit Strom, und der Besetzungsgrad passt auch.

5. Dass eine Harmonisierung des Verkehrsflusses und eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeiten Emissionen – am Auspuff oder bei der Stromerzeugung – einspart, ist längst unbestritten. Die Freigabe des Luft-Hunderters für E-Fahrzeuge bewirkt also genau das Gegenteil.

Dänemark plant übrigens ein Zulassungsverbot von Kfz mit Verbrennungsmotor ab 2030.

Der Lobautunnel darf gebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat also entschieden: der Lobautunnel darf (unter Einhaltung neuer Auflagen) gebaut werden.

Die Kritiker sind enttäuscht und befürchten ein Milliardengrab, die Befürworten sehen sich naturgemäß bestätigt und freuen sich auf die Entlastung der Tangente.

Tatsache ist: der Lobautunnel alleine bringt absolut keine Entlastung für die Tangente! Mit Lobautunnel werden 2030 genauso viele Kfz auf der Praterbrücke unterwegs sein wie heute. Das hat die Studie unseres Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik gezeigt und wurde auch von den internationalen ExpertInnen bestätigt.

Mit oder ohne Tunnel: entscheidend sind die Maßnahmen, die zur Reduzierung des Autoverkehrs gesetzt werden, und auch da sind sich TU Wien und das ExpertInnengremium einig. Es braucht:
– flächendeckende Parkraumbewirtschaftung
– Kapazitätsreduktion im unterrangigen Straßennetz (Beruhigung der Ortskerne)
– massiven Ausbau der Öffis links der Donau (Beschleunigung, neue Linien)
– ein Radroutennetz von den Siedlungsschwerpunkten in die
Naherholungsgebiete, zu den zentralen Einrichtungen und zu den ÖV-Knoten

Die Expertinnen empfehlen auch „[z]ur Erreichung der Klimaziele [..] Instrumente und Modelle, die den MIV begrenzen – wie zum Beispiel Umweltzonen bzw. eine City-Maut – zu prüfen“.

Bis zu den Empfehlungen scheinen die Tunnel-Befürworter bei ihrer Lektüre des Expertenberichts aber nicht gekommen zu sein, wie die Reaktionen auf den jüngsten Vorstoß in Richtung Citymaut zeigen.

FVV-Faktencheck: Radabstellanlagen

Es gibt doch nichts, aus dem die „Krone“ nicht einen Angriff auf die „leidgeplagten Autofahrer“ konstruieren würde. 1800 der raren Wiener Parkplätze könnten Fahrradständern weichen – laut der „nicht mehr ganz taufrischen Studie“ aus dem Jahr 2013!!!

Ausschnitt: Krone vom 21. Juni 2017

Fakt ist:

– Die Studie wurde 2013 von uns (Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik) für die Wiener Umweltanwaltschaft erstellt. Die damals errechneten Werte wurden von der Radlobby Wien bis 2016 fortgeschrieben und für 2020 hochgerechnet. Die Werte sind also nicht „kurios“, sondern überaus aktuell.

– Weder Radlobby noch wir haben erwähnt, dass die Radabstellanlagen auf Kosten von Kfz-Stellplätzen errichtet werden sollen! Oft ist es völlig ausreichend, die Radständer in der 5 m-Zone vor Kreuzungen aufzustellen, in der Kfz ohnehin nicht parken dürfen. Somit erhöhen Radständer die Sicherheit an Kreuzungen durch Verbesserung der Sichtbeziehungen.
– Selbst wenn Radabstellanlagen auf Kfz-Stellplätzen errichtet werden: alleine in den Innenbezirken (1-9, 20) gibt es ca. 120.000 Kfz-Parkplätze im öffentlichen Raum. Dem Rückgang von 1,5 % Kfz-Stellplätzen (1.800 von 120.000) stünde ein Zuwachs von 37,5 % Radabstellplätzen (18.000 von 48.000) gegenüber.

Veränderung des Kfz-Bestands in den Innenbezirken seit 2002; Datenquelle: Statistik Austria; Darstellung: Ulrich Leth

– Der Kfz-Bestand in den Bezirken 1-9 und 20 ist seit Jahren rückläufig. Ende 2016 waren in diesen Bezirken um 3.300 Kfz weniger zugelassen als Ende 2014 (das sind übrigens 16.500 Laufmeter Längsparkspur, die umgenutzt werden könnten/sollen)!

– (und wenigstens das hat die „Krone“ richtig wiedergegeben: ) „Rund zehn Fahrräder passen auf einen Parkplatz …“

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